2471th Sec 0548: Difference between revisions

From Thai Codification Codes of 1925
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<u>The most plausible model</u> for this section would be:
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* Swiss Code of Obligations (1911): Art. 254;
* [https://www.google.co.th/books/edition/Das_schweizerische_obligationenrecht_vom/x5j5QiB-QDAC?hl=en&gbpv=0 Schweizerisches Obligationenrecht (1911]): Art. 254;
** [I] Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu übergeben und während der Mietzeit in demselben zu erhalten.
** [I] Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu übergeben und während der Mietzeit in demselben zu erhalten.
** [II] Wird die Sache in einem Zustande übergeben, der den vertragsmäßigen Gebrauch ausschließt oder in erheblicher Weise schmälert, so ist der Mieter berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten oder eine verhältnismäßige Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen.
** [II] Wird die Sache in einem Zustande übergeben, der den vertragsmäßigen Gebrauch ausschließt oder in erheblicher Weise schmälert, so ist der Mieter berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten oder eine verhältnismäßige Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen.

Revision as of 10:59, 5 August 2026

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มาตรา 548
  • ถ้าผู้ให้เช่าส่งมอบทรัพย์สินซึ่งเช่านั้นโดยสภาพไม่เหมาะแก่การใช้เพื่อประโยชน์ที่เช่ามา ผู้เช่าจะบอกเลิกสัญญาก็ได้

Section 548. (Draft in English from Vol.93)

  • In case of delivery of the property hired in a condition not suitable for the purpose for which it is let, the hirer may terminate the contract.
《Genealogies》
  1. Draft of 1919: Ob.500
  2. Draft of April 1924: 565
  3. Book III of January 1925: 548 (Record of Revision in Vol.54)
《References》

☆ quoted from “INDEX” (Original Table in Vol.54) with supplementary entries in […]

  1. Fr. Code (1804): [1721]
  2. Gr. Code (1896): [537(I) Sent.1]
  3. Swiss Code (1911): * [S.O.]254[(II)] [F.C.O.277(I)]
  4. Jp. Code (1896):
  5. English Law:
  6. Miscellaneous: Modified c/p English Memorandum
《Comments》

The most plausible model for this section would be:

  • Schweizerisches Obligationenrecht (1911): Art. 254;
    • [I] Der Vermieter ist verpflichtet, die Sache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauche geeigneten Zustande zu übergeben und während der Mietzeit in demselben zu erhalten.
    • [II] Wird die Sache in einem Zustande übergeben, der den vertragsmäßigen Gebrauch ausschließt oder in erheblicher Weise schmälert, so ist der Mieter berechtigt, von dem Vertrage zurückzutreten oder eine verhältnismäßige Herabsetzung des Mietzinses zu verlangen.

The other source is as follows:

  • Swiss Federal Code of Obligations (1881): Art. 277;
    • [I] Wird die Sache in einem Zustande übergeben, welcher den vertragsmässigen Gebrauch ausschliesst, oder in erheblicher Weise schmälert, so ist der Miether berechtigt, nach Massgabe der Art. 122 bis 125 von dem Vertrage zurückzutreten.
    • [II] Geräth die Sache ohne Verschulden des Miethers während der Miethzeit in einen solchen Zustand, so kann derselbe eine verhältnissmässige Herabsetzung des Miethzinses verlangen und, wenn dem Mangel nicht innerhalb angemessener Frist abgeholfen wird, von dem Betrage zurücktreten.